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1262. Mai 21. Breslau.

12 Kal. Jun.

A(nshelm), Bischof von Ermeland, apost. Legat, erklärt der Aebtissin von Trebnitz, dass die von verschiedenen auswärtigen Bischöfen der dortigen Klosterkirche für das Kirchweihfest ertheilten Indulgenzen mit dem Tode der betreffenden Bischöfe nicht erlöschen, sondern für immer gültig seien.

Aus dem Or. mit d. S. des Ausstellers wie bei 1118. P.-A. Trebnitz 95 im cod. dipl. Warmiens. II. 359.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.